Schnarchen — wann ist eine Abklärung sinnvoll?
Schnarchen allein ist oft harmlos. Aber wenn es mit anderen Symptomen einhergeht, kann eine Schlafapnoe dahinter stecken, die behandelt werden sollte.
Schnarchen ist nicht peinlich — es ist ein Hinweis. Bei vielen unserer Patienten war es der Partner oder die Partnerin, die den Anstoß zur Abklärung gegeben hat. Auch das ist okay.
Schnarchen ist sehr häufig und bei vielen Menschen harmlos. Allerdings kann Schnarchen zusammen mit bestimmten Begleitsymptomen ein Hinweis auf eine behandlungsbedürftige Atmungsstörung sein. Eine genaue Abklärung ist dann wichtig, um zwischen primärem Schnarchen und obstruktiver Schlafapnoe (OSA) zu unterscheiden.
Warnzeichen für ein ernstes Problem
Folgende Begleiterscheinungen sollten Sie ernst nehmen und zu einer ärztlichen Abklärung führen:
- Übermäßige Tagessomnolenz: Starke Müdigkeit tagsüber, unwillkürliches Einschlafen
- Nicht erholsamer Schlaf: Trotz ausreichender Schlafdauer, morgens nicht ausgeruht
- Beobachtete Atemaussetzer: Partner berichtet von Atempausen während des Schlafs
- Morgendliche Kopfschmerzen: Besonders am frühesten Morgen nach dem Aufwachen
- Konzentrations- und Gedächtnisstörungen: Schwäche bei der Arbeit oder zuhause
- Sekundenschlaf: Unwillkürliches Einnicken in gefährlichen Situationen (z.B. beim Autofahren)
Diese Symptome können auf eine obstruktive Schlafapnoe (OSA) hinweisen. OSA ist nicht nur eine Schlafstörung — sie ist mit erhöhtem Risiko für Herzinfarkt, Schlaganfall, Bluthochdruck und Diabetes assoziiert[1,2]. Eine Abklärung ist daher sinnvoll.
Diagnostik in unserer Praxis
Ambulante Polygraphie
Mit der ambulanten Polygraphie unterscheiden wir zwischen:
- Primäres Schnarchen: Schnarchen ohne Atemaussetzer oder Sauerstoffabfall
- Schlafbezogene Atmungsstörungen (SBAS) / OSA: Schnarchen mit messbaren Atemaussetzern und/oder Sauerstoffabfällen
Das Verfahren
Die Polygraphie ist ein tragbares Gerät, das Sie zuhause tragen. Gemessen werden Atemfluss, Sauerstoffsättigung, Herzfrequenz, Schnarchen und Körperlage. Das Ergebnis ist eine Kassenleistung und liefert eine genaue Einordnung Ihres Schnarchens.
Therapie bei Verdacht auf OSA
Bei Nachweis einer obstruktiven Schlafapnoe erfolgt:
- Leitliniengerechte Therapieplanung (z.B. CPAP, Gewichtsreduktion, Lagerungstherapie)
- Regelmäßige Kontrolle und Therapieanpassung in der Praxis
- Bei Bedarf Überweisung zum Schlaflabor (Polysomnographie, spezialisierte Optionen)
Die ambulante Polygraphie ist eine Kassenleistung und wird von den Krankenkassen bezahlt. Sie können beruhigt zur Abklärung kommen.
Quellenangaben
- S3-Leitlinie Schlafbezogene Atmungsstörungen bei Erwachsenen. AWMF-Register Nr. 063-001, Deutsche Gesellschaft für Schlafforschung und Schlafmedizin (DGSM), 2017.
- Marin JM, Carrizo SJ, Vicente E, Agusti AG. Long-term cardiovascular outcomes in men with obstructive sleep apnoea-hypopnoea. Lancet. 2005;365(9464):1046–1053.
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